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Gefahrgutkarton, 1- und 2-wellig

In 7 Ausführungen erhältlich

Die robusten Gefahrgutkartons sind für höchste Sicherheit, hohe Belastungen und Anforderungen beim Transport ausgelegt. • Bauartgeprüfter Karton: mit UN- und DOT-Kennzeichnung, Zulassung nach 4GV*. Für den Transport gefährlicher Güter nach den Bestimmungen von IMDG-Code (Seeverkehr), ICAO-TI (Luftverkehr), RID (Eisenbahnverkehr), ADR (Straßenverkehr) • Verklebung: nassfest • Außendecke: wasserabweisend beschichtet • Für Bruttogewicht bis zu 85 kg Verpackungsgruppe I = sehr gefährliche Stoffe, II = Stoffe mittlerer Gefährlichkeit, III = Stoffe geringer Gefährlichkeit. Die Verschlussvorschriften sind strikt einzuhalten, da diese ein Bestandteil der Zulassung sind: 1. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Schlitzverschlusses mit einem 75 mm breiten, faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband) zu verschließen. 2. Die Boden- und Deckelklappen sind mittels eines Doppel-L-Verschlusses zu verschließen, ebenfalls mit einem faserverstärkten Kunststoffklebeband (Filamentband). 3. Zusätzlich ist das Packstück viermal kreuzweise mit einem min. 11,5 mm breiten Kunststoffband (PP-Umreifungsband) zu umreifen. Nutzung als Außenverpackung ohne ergänzende Fallprüfungen nach den Vorgaben des Zulassungsscheins.